(Berlin) Nachbesserungsbedarf sehen die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand angesichts der EU-Kommissionsvorschläge zur Umsetzung von Basel III in europäisches Recht. Dabei unterstützt die AG Mittelstand das Anliegen der EU-Kommission, durch die neuen Regelungen die Stabilität des Finanzmarktes zu erhöhen. Stabile Finanzmärkte liegen sowohl im Interesse der mittelständischen Unternehmen als auch der deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken.

Das neue Regelwerk trägt jedoch nur teilweise zum Erreichen dieses Zieles bei. Aus Sicht der Mitglieder der AG Mittelstand müssen insbesondere bei drei Punkten Änderungen vorgenommen werden:

1. Das strukturelle Ungleichgewicht in der Eigenkapitalunterlegung zwischen klassischem Kreditgeschäft und kurzfristig orientiertem Eigenhandel der Institute wird auch durch Basel III nicht beseitigt. Die undifferenzierte Erhöhung der Mindestkapitalanforderungen trifft das gesamte Geschäft der Institute. Zur Abmilderung der strukturellen Unterschiede fordert die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand die Absenkung der Eigenmittelunterlegung für Mittelstandskredite. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Kreditvergabe an den Mittelstand.

2. Die in Deutschland historisch gewachsene Struktur der drei Säulen des Kreditgewerbes hat sich nicht zuletzt in der Finanzkrise bewährt und als stabilisierendes Element erwiesen. Diese Struktur darf nicht aufgegeben oder geschwächt werden. Die Berücksichtigung nationaler Besonderheiten ist kein Selbstzweck. Sie liegt auch nicht nur in den unterschiedlichen Strukturen der Bankenmärkte, sondern auch in der unterschiedlichen Finanzierungskultur in den Mitgliedstaaten begründet. Eine Harmonisierung über eine Verordnung wäre hier nicht zielführend. Daher sollte die Rechtsform der EU-Richtlinie beibehalten werden.

3. Der Baseler Ausschuss hat die Regeln von Basel III mit Blick auf international tätige Banken entwickelt. Nunmehr sollen diese Regeln auf alle Institute in Europa Anwendung finden - wie bereits bei Basel II. Anders als bei Basel II sollen die Basel-III-Regelungen aber – ohne Modifizierungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten im Hinblick auf nationale Besonderheiten – im Rahmen einer EU-Verordnung einheitlich festgelegt werden. Sowohl der Bankenmarkt als auch die Struktur der Wirtschaft sind international sehr heterogen. So ist Deutschland von der mittelständischen Wirtschaft und dem dreigliedrigen Finanzsystem geprägt. Daher erscheint eine 1:1 Übernahme von Basel III in Europa nicht angemessen. Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand plädiert deshalb für eine differenzierte Umsetzung von Basel III, die sowohl Geschäftsmodell und Risikoneigung der Institute als auch die Belange der kreditnehmenden Wirtschaft angemessen berücksichtigt.

Die neue Regulierung muss das Ziel verfolgen, die Finanzmärkte sicherer zu machen und künftigen Krisen vorzubeugen. Dies darf jedoch nicht zu Lasten der Kreditvergabe an die mittelständische Wirtschaft geschehen.

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