Ein intaktes Straßennetz ist für die Leistungskraft und Wettbewerbsfähigkeit gerade auch des Mittelstands in Deutschland unverzichtbar. Aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand ist es daher richtig, dass die Bundesregierung eine Erhöhung der Haushaltsmittel für den Bundesstraßenbau beschlossen hat. Das allein reicht jedoch nicht aus: Auch der Ordnungsrahmen für den Bundesstraßenbau muss modernisiert werden.

Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand schlägt deshalb die Gründung einer oder mehrerer haushaltsrechtlich und organisatorisch eigenständiger Infrastrukturgesellschaften auf Bundesebene unter Einbeziehung der Länder vor. Da sie in ihrer Tätigkeit nicht auf das Haushaltsjahr begrenzt sind, könnten sie Bau- und Wartungsarbeiten langfristig und nachhaltig sowie Bundesländer übergreifend planen.

Infrastrukturgesellschaften bieten die Chance, schlanke und effiziente Strukturen mit hochqualifizierten Fachkräften aufzubauen. Damit könnten sie in Zusammenarbeit mit den Ländern die Bauherrenkompetenzen wieder stärken, die aufgrund jahrelangen Personalabbaus bei der öffentlichen Hand gelitten haben.

Die Gesellschaften wären an die grundsätzlichen verkehrsplanerischen Prioritätensetzungen der Politik gebunden. Das Straßennetz und die Gesellschaften verbleiben im Eigentum der öffentlichen Hand.

Die Einbeziehung privaten Fremdkapitals – ergänzend zu Bundesmitteln und Mauteinnahmen – bei marktüblicher Verzinsung, ggf. über eine Fondslösung oder eine öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP), ist möglich. Hingegen wäre es verfehlt, öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) isoliert – also ohne grundsätzlich neue Strukturen im Bundesstraßenbau – als Lösung der Probleme des Ausbaus und Erhalts des Bundesfernstraßennetzes anzusehen. Die Entscheidung über ÖPPs muss auf Basis klarer, positiver Wirtschaftlichkeitsanalysen der einzelnen Projekte erfolgen. Dabei muss ein möglicher Risikotransfer vom Staat auf den privaten Betreiber angemessen in die Analyse eingehen. Zudem gilt es bei der Entscheidung zu bedenken, dass bei ÖPP-Projekten der mittelstandspolitisch begründete Vorrang der Fach- und Teillosvergabe nicht greift.

Zu den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand zählen der Bundesverband der Freien Berufe (BFB), der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), der Deutsche Industrie und Handelskammertag (DIHK), der Deutsche Raiffeisenverband (DRV), der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV), der Handelsverband Deutschland (HDE), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sowie DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV.

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