„Rentengeschenke auf Kosten der Beitragszahler kommen nicht infrage, gesetzlich verankerte Regeln müssen eingehalten werden“ – so kommentiert die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand die Versprechungen der Politik im aktuellen Wahlkampf. Die Verbände kritisieren insbesondere die Pläne zur Garantie- bzw. Solidarrente für Leistungsbezieher mit geringen Ansprüchen sowie die geplante Anhebung der Renten für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden.
Der Mittelstand pocht vielmehr auf die Beibehaltung der geltenden gesetzlichen Regelungen: Der Beitragssatz sinkt, wenn die Reserve der gesetzlichen Rentenversicherung eine festgelegte Obergrenze überschreitet. Dies muss auch für die Zukunft gelten. Denn nur eine breitenwirksame Entlastung sichert bestehende Arbeitsplätze und erleichtert die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Das ist volkswirtschaftlich sinnvoll. Rentengeschenke zugunsten bestimmter Zielgruppen zehren dagegen nur die Reserven auf und führen mittelfristig zu höheren Beiträgen. Diese belasten vorrangig den personalintensiven Mittelstand.
Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand weist ausdrücklich darauf hin, dass die eigentlichen finanziellen Herausforderungen für die gesetzliche Rentenversicherung erst 2020 beginnen, wenn die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen. Jede heutige Leistungsausweitung wird künftige Beitragszahler daher noch viel stärker belasten.
Wichtig bleibt aus Sicht des Mittelstandes, dass an der schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre bis zum Jahr 2030 konsequent festgehalten wird. Dies ist nicht nur mit Blick auf die langfristige Finanzierbarkeit der Rente unerlässlich. Auch unter dem Aspekt der Fachkräftesicherung brauchen wir längere Erwerbsbiographien. Darum müssen die Regelungen für einen flexiblen Übergang aus der Arbeit in die Rente verbessert werden, z.B. die durch die Kombination von Teilrente und Hinzuverdienst.