(Berlin) Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand - acht Verbände aus Handel, Handwerk, Gastgewerbe und Kreditwirtschaft - begrüßt grundsätzlich die Initiative von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos zum Bürokratieabbau im Mittelstand. Das Zweite Mittelstandsentlastungsgesetz (MEG II), das als Folgegesetz ein weiteres Bündel von Maßnahmen zum Bürokratieabbau beinhaltet, beschränke sich im Wesentlichen auf Auskunfts- und Berichtspflichten. Es sei daher nur ein kleiner Schritt zum Ziel, kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland vom Regelungsdickicht spürbar zu entlasten - zumal aktuelle Gutachten das hohe Ausmaß der bürokratischen Belastungen belegen.
Bereits im vergangenen Jahr hatten die Mittelstandsverbände der Bundesregierung zahlreiche Verbesserungsvorschläge zum Bürokratieabbau unterbreitet, die in dem am Mittwoch im Kabinett zum Beschluss stehenden neuen Gesetz kaum berücksichtigt worden sind. Darüber hinaus seien in der Zwischenzeit zahlreiche gesetzliche Regelungen - wie zum Beispiel das Gleichbehandlungsgesetz - in Kraft getreten, die zusätzliche Bürokratiekosten entstehen lassen und diese Initiative konterkarieren. Daher geht die AG Mittelstand nur von einer begrenzten Wirksamkeit der im neuen Gesetz verankerten Maßnahmen aus.
"Die in der Regel eher redaktionellen Änderungen im Gesetz helfen dem Mittelstand kaum. Maßnahmen für eine spürbare Entlastung, wie wir sie in verschiedenen Bereichen, vor allem im Steuerrecht, bei Statistikpflichten oder im Arbeits- und Sozialrecht vorgelegt hatten, sind nicht enthalten. Wir hoffen und setzen uns weiter dafür ein, dass diese Vorschläge im Zuge der Fortsetzung der Initiative zum Bürokratieabbau aufgegriffen werden", so die AG Mittelstand.