(Berlin) Der Gesetzgeber muss auch zukünftig eine zielgerichtete Mittelstandspolitik gewährleisten und entsprechende aus dem ERP-Sondervermögen finanzierte Förderprogramme sicherstellen. Dies fordert im Vorfeld der Lesung des "Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung" am Donnerstag die AG Mittelstand - acht Verbände aus Handel, Handwerk, Gastgewerbe und Kreditwirtschaft. "Diese Förderprogramme sind für viele mittelständische Unternehmen eine wichtige Voraussetzung dafür, ihre Innovations- und Leistungspotenziale marktgängig zu erschließen und zu verbreitern. Auch die Unterstützung von Existenzgründungen durch die Programme hat für den Mittelstand einen hohen Stellenwert", so die Wirtschaftsverbände.

Die AG Mittelstand begrüßt das Ziel einer effizienteren Verwaltung des ERP-Sondervermögens und hätte es gerade deshalb für sinnvoller gehalten, die effizienteste Vermögensnutzung im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung zu identifizieren, erklären die Verbände. Sichergestellt werden sollte jetzt, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die zusätzlichen Eigenmittel nicht zur Unterfütterung einer expansiven Geschäftspolitik in Bereichen nutze, in denen sie im Wettbewerb zu Instituten stehe, die darauf angewiesen seien, ihre Finanzierungsbasis selbst am Markt zu erwirtschaften.

Die Entnahme von zwei Milliarden Euro aus dem ERP-Sondervermögen und deren Einstellung in den Bundeshaushalt lehnt die AG Mittelstand ab: "Effizienzgewinne sollten dazu dienen, die Mittelstandsförderung zu erweitern. Es geht nicht an, dass Mittel aus dem ERP-Sondervermögen zur allgemeinen Haushaltsdeckung zweckentfremdet werden." Auf Vorbehalt der Verbände stößt auch die vorgesehene dauerhafte Festlegung des von der KfW zu erwirtschaftenden Fördervolumens von 590 Millionen Euro pro Jahr. Dieser Betrag sei angesichts der notwendigen nachdrücklicheren Ausrichtung der Förderung auf die Stärkung der Eigenkapitalbasis kleinerer und mittlerer Unternehmen zu gering.

Das vom Bund verwaltete ERP-Sondervermögen (ERP: European Recovery Program) entstand aus den (Kredit-)Rückzahlungen, die aufgrund der Finanzhilfen des Europäischen Wiederaufbauprogramms nach dem Zweiten Weltkrieg (Marshallplan) zu leisten waren. Das Vermögen wird heute zur Wirtschaftsförderung genutzt.

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